Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mülheim an der Ruhr

Sie liegt an der Ruhr zwischen den angrenzenden Oberzentren Duisburg und Essen sowie der nahe gelegenen Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Stadt ist als Mittelzentrum eingestuft
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
170.739 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45468–45481
Vorwahlen
0208, 02054
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kaiserstraße 100
45468 Mülheim an der Ruhr

Bürgerbüro Mülheim an der Ruhr
Mühlenstraße 24
45468 Mülheim an der Ruhr

Finanzamt Mülheim an der Ruhr
Humboldtplatz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mülheim an der Ruhr betreffen den Bebauungsplan für die Parkstadt Mülheim. Der Planungsausschuss hat ein reduziertes städtebauliches Konzept beschlossen, das eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten und die Schaffung einer neuen Planstraße umfasst. Der urbane Gebäudekern soll Höchstpunkte von maximal 15, 13 und 11 Geschossen haben, und die Bebauung westlich und östlich des Gebäudekerns bleibt unter der Hochhausgrenze.

Die Parkstadt Mülheim wird auf eine Bruttogrundfläche von etwa 89.000 Quadratmetern und 650 bis 680 Wohneinheiten reduziert. Eine neue Planstraße am Veilchenweg soll zur Verkehrsentlastung und zur Schaffung zusätzlicher öffentlich nutzbarer Freiräume dienen. Rund 270 Bestandsbäume werden erhalten und rund 200 Bäume neu gepflanzt.

Die Entscheidung über den Bebauungsplan ist bis ins Wahljahr 2025 verschoben und könnte erheblichen Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürger haben. Es fehlen noch wichtige Gutachten zu Verkehr und Klima sowie der Nachweis der quartiersbezogenen Machbarkeit der gewünschten Baumasse.

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.